Ingenieurbüro für Baustatik
Dipl.-Ing. (FH) Ewald Frank
Statische Berechnung und Beratung für Neu-, Alt- und Hallenbau,
Umbau-, Sanierungs- u. Renovierungsarbeiten
Wärme-, Schall- und Brandschutz-Nachweise
Umbau-, Sanierungs- u. Renovierungsarbeiten
Wärme-, Schall- und Brandschutz-Nachweise
Zur überschlägigen Berechnung der anfallenden Planungs-Honorare ihres Bauvorhabens
empfehlen wir den HOAI-Rechner auf HOAI.de.
© www.HOAI.de
Zur Abschätzung des Honorars für die "Statik" (statische Berechnung mit zugehörigen Konstruktionszeichnungen) wählen Sie bitte im Online-Rechner
HOAI Fassung 2009 (gültig ab 18.08.2009) und
§50 Abs. 1 - Tragwerksplanung (Honorare für Leistungen bei Tragwerksplanungen)
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Zur Abschätzung des Honorars für die "Statik" (statische Berechnung mit zugehörigen Konstruktionszeichnungen) wählen Sie bitte im Online-Rechner
HOAI Fassung 2009 (gültig ab 18.08.2009) und
§50 Abs. 1 - Tragwerksplanung (Honorare für Leistungen bei Tragwerksplanungen)
Folgende Honorarzonen können (in der Tragwerksplanung) gewählt werden:
- Honorarzone I für Tragwerke mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad
- Honorarzone II für Tragwerke mit geringem Schwierigkeitsgrad
- Honorarzone III für Tragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad
- Honorarzone IV für Tragwerke mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad
- Honorarzone V für Tragwerke mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad
55% der Kosten der Baukonstruktionen (Kostengruppe 300 der Kostenberechnung auf Grundlage der DIN 276 - 1 : 2008-12)
und
10% der Kosten der Technischen Anlagen des Bauwerks (Kostengruppe 400 der Kostenberechnung auf Grundlage der DIN 276 - 1 : 2008:12)
Für Leistungen im Bestand (Umbauten und Modernisierungen) fällt zudem ein 20 bis 80%-iger Zuschlag auf die Honorarkosten an.
Den Volltext der HOAI (Honorar-Ordnung für Architekten und Ingenieure) können Sie auf HOAI.de einsehen.